Planung Gesellschaftsjagden

In Kürze beginnt wieder die Treibjagdsaison, bei denen auch Bundes- Landes- und Kreisstraßen betroffen sind. Während dieser Jagden kommt es immer wieder verstärkt zu Wildwechsel auf den betroffenen Straßen.

Die Verkehrsteilnehmer werden in der Regel durch Verkehrszeichen 101 Straßenverkehrsordnung „Gefahrstelle“ versehen mit dem Zusatzschild „Treibjagd“ auf diese Gefahrenstellen hingewiesen.

Hierzu ist von den Jagdpächtern frühzeitig, spätestens 14 Tage vor Beginn der Jagd, ein entsprechender Antrag bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, einzureichen.

Nähere Auskünfte erteilt Edwin Gräfen, Telefon: 06592/933-216

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