BITBURG/DAUN/WITTLICH/TRIER |(vkö) Die Afrikanische Schweinepest breitet sich auch in Deutschland aus. In der Bundesrepublik sind bisher rund 4600 Fälle bekannt geworden. Zwar ist die Krankheit noch nicht in der Region aufgetreten. Um aber auf einen solchen Fall oder den Ausbruch einer anderen Tierseuche vorbereitet zu sein, wollen die Landkreise Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm und Vulkaneifel eine Zweckvereinbarung abschließen.
Diese soll die Zusammenarbeit beim Verdacht oder tatsächlichen Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche regeln. Denn in Rheinland-Pfalz sind die Kreisverwaltungen in einem solchen Fall zuständig, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Bei der Afrikanischen Schweinepest wäre das zum Beispiel unter anderem die Einrichtung von Sperrzonen.
Was steht in der Vereinbarung? Gibt es einen amtlichen Verdacht oder amtlich festgestellten Fall einer anzeigepflichtigen Tierseuche in einem der Landkreise, wird ein Tierkrisenzentrum (TSKZ) eingerichtet. Der Kreis, in dem der Fall aufgetreten ist, gilt dann als „federführender Landkreis“. Er stellt die Räumlichkeiten, Einrichtungen und sonstigen Arbeitshilfen für den Betrieb des Krisenzentrums zur Verfügung. Der Landrat dieses Kreises ist auch der Leiter des TSKZ, die fachliche Leitung übernimmt der Leiter des Veterinäramts des Kreises.
Die Leitung beruft einen Krisenstab ein. Wenn die Seuche auch andere der beteiligten Landkreise betrifft, dann müssen sie Teil dieses Krisenstabs sein. Die anderen Landkreise müssen Maßnahmen und Anordnungen des federführenden Landkreises im Krisenfall umsetzen. Zudem unterstützen sie den betroffenen Kreis mit Personal und Verbrauchsgegenständen oder anderen Geräten, wenn es erforderlich ist.
In der Vereinbarung ist außerdem festgehalten, dass die vier Landkreise sich auf den Krisenfall vorbereiten müssen. Das ist zum einen organisatorisch. So müssen zum Beispiel Organigramme, Alarmierungs- und Ablaufpläne erstellt und ausgetauscht werden. Zum anderen müssen die Landkreise notwendige Verbrauchs- und Gebrauchsmittel vorrätig haben. Welche genau und wie viel, darüber stimmen sich die Kreise untereinander ab.
Um das alles umsetzen und auch weiterzuentwickeln, soll eine ständige Arbeitsgruppe mindestens einmal jährlich tagen. Außerdem soll es regelmäßig eine gemeinsame Tierseuchenübung geben.
Zwar haben die Landkreise in den vergangenen Jahren bereits gemeinsam geübt. Im Hinblick auf die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest wurde aber angeregt, eine entsprechende Vereinbarung über die Zusammenarbeit zu schließen. So ist die „Kommunale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Falle des Verdachts bzw. Ausbruchs anzeigenpflichtiger Tierseuchen und die Einrichtung eines Tierseuchenkrisenzentrums im Tierseuchenverbund Eifel“ entstanden.
In den Sitzungen des Kreistags Bernkastel-Wittlich und Bitburg-Prüm wurde bereits über die Zweckvereinbarung entschieden, alle anwesenden Mitglieder haben dafür gestimmt. Stimmen auch die beiden anderen Kreistage zu und unterschreiben die Landräte dann die Vereinbarung, muss sie noch von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion endgültig genehmigt werden.