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Angebot für alle Jagdpächterinnen und Jagdpächter Hegering Gerolstein

Allgemein:

Grundsätzlich steht der Landwirt in der Pflicht, vor einer Wiesenmahd im Frühjahr seine Flächen nach Jungwild (Kitze) abzusuchen, um Tierleid zu vermeiden.

 

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Foto Manfred Wysocki

Kitzrettung ist, solche Bilder zu vermeiden!!

 

Vier Drohnen mit Wärmebildkamera stehen zur Kitzrettung / Jungwildrettung zur Verfügung.

Diese werden nur von eingewiesenen Drohnenpiloten geflogen.

 

Folgender Ablauf ist einzuhalten:

Information des Landwirtes  durch den revierkundigen Jäger (Jagdpächter; Jagdaufseher o.ä.).
Landwirt hat den Jagdpächter/-in bzw. dessen Jagdaufseher / Stellvertreter möglichst frühzeitig über einen anstehenden Wiesenschnitt zu informieren, sofern die Fläche mittels einer Drohne abgeflogen werden soll.

 

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Jagdpächter/-in bzw. Stellvertreter informiert rechtzeitig (mind. 1-2 Tage vor dem Schnitt) einen der unten aufgeführten Drohnenpiloten.
Einweisung des Drohnenpiloten durch Jagdpächter bzw. Stellvertreter oder Landwirt
Jagdpächter bzw. Stellvertreter stellen zum „Sichern“ der Kitze / Jungwild ausreichend (= 2 bis 3) Helfer zur Verfügung.
Nach dem Abfliegen der betroffenen Wiesen sollte der Landwirt kurzfristig mähen, damit das „gesicherte“ Jungwild baldmöglichst wieder freigelassen werden kann.

 

Kosten:

Die Kosten für einen Einsatz liegen je nach Einsatzfläche / -umfang bzw. Aufwand bei bis zu 50€.

 

Ansprechpersonen:

Uwe Jehnen (0172 – 2668906)
Josef Forster (0172- 9949995)

 

Der Hegering Gerolstein möchte sich bei den Drohnenpiloten und deren Helfer recht herzlich für Ihre Tätigkeiten bedanken, denn es ist nicht selbstverständlich seine Freizeit zum Wohle der Kitzrettung zu opfern.

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