Angebot für alle Jagdpächterinnen und Jagdpächter Hegering Gerolstein
Allgemein:
Grundsätzlich steht der Landwirt in der Pflicht, vor einer Wiesenmahd im Frühjahr seine Flächen nach Jungwild (Kitze) abzusuchen, um Tierleid zu vermeiden.
Foto Manfred Wysocki
Kitzrettung ist, solche Bilder zu vermeiden!!
Vier Drohnen mit Wärmebildkamera stehen zur Kitzrettung / Jungwildrettung zur Verfügung.
Diese werden nur von eingewiesenen Drohnenpiloten geflogen.
Folgender Ablauf ist einzuhalten:
Information des Landwirtes durch den revierkundigen Jäger (Jagdpächter; Jagdaufseher o.ä.).
Landwirt hat den Jagdpächter/-in bzw. dessen Jagdaufseher / Stellvertreter möglichst frühzeitig über einen anstehenden Wiesenschnitt zu informieren, sofern die Fläche mittels einer Drohne abgeflogen werden soll.
Jagdpächter/-in bzw. Stellvertreter informiert rechtzeitig (mind. 1-2 Tage vor dem Schnitt) einen der unten aufgeführten Drohnenpiloten.
Einweisung des Drohnenpiloten durch Jagdpächter bzw. Stellvertreter oder Landwirt
Jagdpächter bzw. Stellvertreter stellen zum „Sichern“ der Kitze / Jungwild ausreichend (= 2 bis 3) Helfer zur Verfügung.
Nach dem Abfliegen der betroffenen Wiesen sollte der Landwirt kurzfristig mähen, damit das „gesicherte“ Jungwild baldmöglichst wieder freigelassen werden kann.
Kosten:
Die Kosten für einen Einsatz liegen je nach Einsatzfläche / -umfang bzw. Aufwand bei bis zu 50€.
Ansprechpersonen:
Uwe Jehnen (0172 – 2668906)
Josef Forster (0172- 9949995)
Der Hegering Gerolstein möchte sich bei den Drohnenpiloten und deren Helfer recht herzlich für Ihre Tätigkeiten bedanken, denn es ist nicht selbstverständlich seine Freizeit zum Wohle der Kitzrettung zu opfern.