Corona & Jagd
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 4 Abs. 1 der heute Abend in Kraft tretenden 29.CoBeLVO ist die Sportausübung im Außenbereich nur noch im Rahmen der Kontaktbeschränkung möglich, also alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie maximal zwei weiteren Personen aus einem weiteren Hausstand. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (also bis einschließlich 13 Jahre) zählen hier nicht mit.
Für geimpfte, genesene oder gleichgestellte Personen gibt es hingegen keine Beschränkung bei der Sportausübung draußen. Die Regelungen für Sport im Außenbereich werden analog auf die Jagdausübung angewandt.
Für die Jagd heißt das, dass geimpfte, genesene oder gleichgestellte Personen uneingeschränkt gemeinsam jagen können. Allerdings dürfen nur maximal drei Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, an dieser Jagd teilnehmen, oder ungeimpfte/nicht genesene Personen eines Hausstandes.
Ich bitte diese Informationen zeitnah Ihren Mitgliedern bekannt zu eben.
Evtl. erfolgen in der kommenden Woche weitergehende Hinweise.
Die unteren Jagdbehörden sowie die Forstämter werden unmittelbar von hier informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Reinhold Rosenbach
Referent
Oberste Jagdbehörde, Landesjagdpolitik
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Kaiser-Friedrich-Str. 1
55116 Mainz
Tel.: 06131-165950
Telefax: 06131-16175950
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