30. Naturschutzaktion

naturschutz30

Die Anfahrt, für Helfer, die etwas später kommen, hier die Koordinaten  50.234041, 6.636505

 

Sehr geehrte Jagdfreunde,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unser Verein dieses Jahr seine 30. Naturschutzaktion feiert. Dies ist ein bedeutender Meilenstein, der nur durch gemeinsame Anstrengungen und Zusammenarbeit erreicht werden konnte. Uns liegt der Schutz und die Erhaltung der Natur sowie die Pflege des Wildes sehr am Herzen.

Aus diesem Anlass möchten wir Sie und Ihre Jagdfreunde herzlich dazu einladen, an unserer diesjährigen Naturschutzaktion teilzunehmen, die am Samstag, den 30. September 2023, um 10:00 Uhr in Gerolstein stattfinden wird.

Wie immer wird für das leibliche Wohl bestens gesorgt sein. Zudem haben wir für unser 30-jähriges Jubiläum besondere Vorkehrungen getroffen, um diesen besonderen Anlass gebührend zu feiern.

Was müssen Sie tun, um an der Aktion teilzunehmen?

Ihre Anwesenheit allein hilft uns bereits sehr.

Bringen Sie Arbeitswillen und gute Laune mit.

Wenn Sie eine Motorsäge oder einen Freischneider besitzen, wäre es großartig, wenn Sie ihn mitbringen könnten. Vor allem Freischneider werden in größerer Anzahl benötigt.

Um die Verpflegung besser planen zu können, wäre es nett, wenn Sie uns Ihre Teilnahme mitteilen würden. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Der Treffpunkt für die Aktion ist am Samstag, den 30. September 2023, um 10:00 Uhr am Stausee in Gerolstein.

Wir hoffen auf Ihre zahlreiche Teilnahme und freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen einen positiven Beitrag zum Naturschutz zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen,

Das neue Landesjagdgesetz provoziert

Das neue Landesjagdgesetz


 

Elterntierschutz: Ministerium gibt Fehler bei Jagdgesetz zu

Der Jagdgesetz-Entwurf in Rheinland-Pfalz sorgt für Kritik. Beim Elterntierschutz soll sich jedoch ein Fehler eingeschlichen haben.
|
18. Juli 2023
Über die Abhängigkeit von gestreiften Frischlingen gab es Diskussionen.
Über die Abhängigkeit von gestreiften Frischlingen gab es Diskussionen.

Eine Passage aus dem Entwurf des neuen Jagdgesetzes in Rheinland-Pfalz sorgte in den vergangenen Tagen für Entsetzen in der Jägerschaft. Stand doch dort geschrieben, dass Frischlinge mit „Vorhandensein von Streifen im Haarkleid...nicht mehr auf die Muttermilch angewiesen“ sind. Demnach hätte der Elterntierschutz bereits direkt nach dem Frischen nicht mehr beim Schwarzwild gegolten.

Fehler im Jagdgesetz

Auf Nachfrage beim zuständigen Ministerium, warum man bei gestreiften Frischlingen keine Abhängigkeit mehr zur Mutter sieht, heißt es, dass es sich bei der Passage um ein „redaktionelles Versehen im Begründungstext zum Regierungsentwurf des Landesjagdgesetzes“ handelt. „Die fehlerhafte Wortwahl ist durch eine Überarbeitung des Satzes, der die Zeit der Abhängigkeit der Frischlinge von Muttermilch mit dem Vorhandensein von Streifen im Haarkleid in Zusammenhang bringen wollte, entstanden“, so ein Ministeriumssprecher gegenüber der Redaktion. Muttertiere mit gestreiften Frischlingen seien „selbstverständlich mit der Jagd zu verschonen“.

Jagdgesetz: Wie sieht es mit dem übrigen Schalenwild aus?

Anders sieht es bei dem Satz „Gleiches gilt für das übrige Schalenwild ab November“ aus. Das Ministerium teilte mit, dass der Satz die Abhängigkeit der Jungtiere von der Muttermilch thematisiert, „welche ab dem späten Herbst für das übrige Schalenwild regelmäßig nicht mehr gegeben ist.“ Wie es mit dem Aspekt der Führung durch das Elterntier aussieht, bleibt weiterhin unklar.

Jäger warnen vor genetischer Verarmung des Rotwilds

17. Juli 2023 (dpa) Bad Orb

Das Rotwild in Deutschland ist von Inzucht bedroht. Ein in Hessen erlegtes Rotwildkalb wies starke Missbildungen auf. Jagdverbände kritisieren zunehmende Eingrenzung der Lebensräume und falsche Abschussvorgaben.

Durch Lebensraumeingrenzung und falschen Abschussvorgaben ist das heimische Rotwild von Inzucht bedroht.
Durch Lebensraumeingrenzung und falschen Abschussvorgaben ist das heimische Rotwild von Inzucht bedroht. (Quelle: Rolfes/DJV)

Vor einer weiteren genetischen Verarmung des heimischen Rotwilds haben die Jagdverbände Hessen und Bayern gewarnt. Auf einer Fachtagung in Bad Orb im Spessart wurde am Samstag über ein kaum lauffähiges Rotwildkalb diskutiert, das Anfang Juni von Jägern im Gebiet Kellerwald-Burgwald gefunden und getötet worden war. Das stark missgebildete Tier litt den Angaben zufolge an Defektgenen seiner eng verwandten Elterntiere und war ohne Hufschalen geboren worden. Zuvor waren bereits bei anderen Tieren verkürzte Unterkiefer als Folge der Inzucht innerhalb kleiner Bestände registriert worden.

Die Jäger machen die zunehmende Eingrenzung der Lebensräume und falsche Abschussvorgaben des Landes für die fortschreitende genetische Verarmung der Wildtiere verantwortlich. Die Abschussvorgaben machten die natürliche Wanderung der Tiere und damit den genetischen Austausch nahezu unmöglich. Es brauche mehr Landschaftsbrücken über die Autobahnen und ein Schonung junger wandernder Hirsche. Es gelte, kleinere Rotwildgebiete wieder miteinander zu vernetzen, teilten die Verbände mit.

«Das nun erlöste Jungtier bildet die traurige Spitze der genetischen Verarmung unseres heimischen Rotwildes» erklärte der hessische Jagdpräsident Jürgen Ellenberger. Es sei absolut unverständlich, dass sich das grün geführte Umweltministerium in Hessen einer Wiedervernetzung durch Abschussvorgaben in den Weg stelle und den Bau von Grünbrücken an den neuralgischen Punkten nicht entschlossener vorantreibe.

Neues Jagdgesetz: Bald kein Elterntierschutz mehr?

Grüner Irrsinn in Rheinland-Pfalz: Der Jagdgesetzentwurf führt einen Elterntierschutz bei Schwarzwild und Rotwild ad absurdum.
|
17. Juli 2023
Dieser Frsichling ist nach Ansicht der Grünen nicht mehr auf seine Mutter angewiesen.
Dieser Frsichling ist nach Ansicht der Grünen nicht mehr auf seine Mutter angewiesen.

In Rheinland-Pfalz wurde kürzlich ein Entwurf für ein neues Jagdgesetz vorgestellt. Viele Punkte sorgten für Unmut in der Jägerschaft. Doch besonders eine geplante Änderung widerspricht jeglicher Waidgerechtigkeit und würde gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. 

So heißt es anfangs noch: „Darüber hinaus wird insoweit eine Erweiterung der bestehenden Regelung zum Elterntierschutz vorgenommen, als dass der Elterntierschutz für Haarwild auch nach dem Ende der Setzzeit entsprechend weitergilt, soweit die Jungtiere auf die Führung des Elterntieres und auf eine Nahrungsversorgung mit Muttermilch angewiesen sind.“ Doch direkt danach kommt der erste Hammer: „Frischlinge gelten mit dem Vorhandensein von Streifen im Haarkleid als nicht mehr auf die Muttermilch angewiesen.“ Ab Geburt sind, nach Ansicht des grünen Ministeriums, die gestreiften Frischlinge also nicht mehr auf die Muttermilch angewiesen. Theoretisch könnte demnach eine Bache noch im Kessel straffrei erlegt werden.

Jagdgesetz: Alttiere dürften ab 1. November geschossen werden

Auch beim übrigen Haarwild will das Ministerium eine Neuregelung einführen. Es heißt weiter: „Gleiches gilt für das übrige Schalenwild ab November.“ Demnach dürfte man rein rechtlich ab 1. November Alttiere erlegen. Ein Widerspruch zur Einleitung, denn es ist wildbiologisch bekannt, dass Rotwildkälber auch nach dem 1. November noch von der Führung des Alttiers abhängig sind.

Flüchtigkeitsfehler oder Unkenntnis beim Jagdgesetz-Entwurf?

Ist dem Ministerium hier ein schwerwiegender Flüchtigkeitsfehler unterlaufen? Fehlt es dort an jeglichem wildbiologischen Verständnis und ist den Mitarbeiterin bekannt, dass Frischlinge gestreift auf die Welt kommen und die Bindung von Alttier und Kalb beim Rotwild nicht am 1. November endet?

Looking up at skyscrapers in perspective

Sonder-Newsletter Landesjagdgesetz Nr. 1

Liebe Freundinnen und Freunde der Jagd,

Am 14. Juli hat im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (kurz: MKUEM) ein Spitzengespräch auf Staatssekretärsebene mit Vertretern des Präsidiums des Landesjagdverbandes stattgefunden. 
Präsident Mahr zeigte die große Enttäuschung über den völlig an der Evaluierung vorbeigehenden Regierungsentwurfs auf und machte deutlich, dass dieser Entwurf inakzeptabel ist und zurückgenommen werden muss. Im Gespräch wurden die unterschiedlichen Standpunkte ausgetauscht und diskutiert, der Gesprächskanal zwischen LJV und dem MKUEM soll aber offenbleiben.

Am selben Tag fanden zudem Gespräche zwischen LJV-Präsident Dieter Mahr und Geschäftsführer Dr. Sven Bischoff mit Dr. Joachim Streit von den Freien Wählern und Marco Weber von der FDP statt.

Um die Kommunikation und den Informationsfluss weiter zu verbessern arbeitet die Pressestelle des LJV am Aufbau eines WhatsApp-Kanals. Hierbei  handelt es sich um keine Gruppe, sondern um eine Möglichkeit Nachrichten schnell und unkompliziert auf dein Handy zu bringen. 
Du möchtest dabei sein? Dann ganz einfach die folgendes machen:


 

  1. Speichere Handynummer 0151 640 48679 unter "Kontakte" auf deinem Handy.
  2. Schicke eine WhatsApp-Nachricht an diese Nummer mit folgendem Inhalt: 
    Vorname, Nachname 
    Kreisgruppe
    Funktion 

    Falls Du eine weitere parteipolitische Funktion hast, ein Unternehmen hast oder kennst, das uns bei der Kampagne behilflich sein könnte (zum Beispiel: Druckerei, Journalisten, spendenwillige jagdaffine Unternehmen etc.), schreibe das gerne mit in die Nachricht.
  3. Das war's. Wir melden uns in den kommenden Tagen - habe gegebenenfalls ein wenig Geduld, aktuell ist sehr viel los in der Geschäftsstelle.

Helmut Dammann-Tamke, neuer Präsident des deutschen Jagdverbandes und Dr. Jörg Friedmann, Landesjägermeister Baden-Württemberg haben heute Nachmittag ein Statement veröffentlich, das unseren Protest gegen den Gesetzesentwurf unterstützt. Ihr findet das Video auf Instagram unter folgendem Link: https://www.instagram.com/reel/Cut43zPA8Js/?igshid=MTc4MmM1YmI2Ng==

Um die Botschaft unserer Kampagne noch lauter und besser zu verbreiten, gibt es seit vergangener Woche einen Onlineshop mit verschiedenem Merchandise zum Thema "Wer macht's wenn nicht wir?". Dort findest du Tassen, T-Shirts, Pullover oder auch Taschen in verschiedenen Farben und Größen. Wir würden uns freuen, wenn du vielleicht das ein oder andere Produkt kaufst und damit unser Anliegen in die Welt hinaus kommunizierst.

Von jedem verkauften Produkt fließen 5,00€ in die Unterstützung unserer Kampagne "Wer macht's wenn nicht wir?", gegen den Entwurf zum neuen Landesjagdgesetz.

Den Shop findest du als Verlinkung auf unserer Homepage oder direkt unter folgender Adresse: https://ljv-rlp.myshopify.com

Zu guter letzt möchten wir dich noch auf unsere "Jagd & Jäger" App hinweisen. Im Gegensatz zu der Printausgabe erhält du dort die Inhalte des monatlichen Verbandsmagazins schon ein wenig früher, sozusagen ein "Early Bird"-Vorteil. In der kommenden Ausgabe gibt es natürlich auch Neuigkeiten zur Kampagne und eine Zusammenfassung der wichtigsten Aufreger im Gesetzesentwurf. Ein Download lohnt sich also!
Eine genaue Anleitung zum Download und Installation findest du unter folgendem Link: https://ljv-rlp.de/jagd-jaeger-jetzt-als-mobile-app-2/

Für alle Informationen aus diesem Newsletter gilt: Gebt sie gerne an eure Jagdfreunde weiter. Sprecht darüber und zeigt ihnen, wo man sich für den Newsletter oder auch WhatsApp eintragen kann. Nur mit dem Zusammenhalt der gesamten Jägerschaft in Rheinland-Pfalz schaffen wir es diesen Gesetzesentwurf zu kippen.

Wir wünschen dir ein schönes Wochenende,

Waidmannsheil

 

PRESSEMELDUNG

Das neue Landesjagdgesetz provoziert einen Warnstreik der Jägerschaft

Vom Landesjagdverband Rheinland-Pfalz kommt scharfe Kritik zum Entwurf des neuen Jagdgesetzes. Trotz positiver Umsetzung einiger Anliegen des Verbandes, wurden die durch den Verband im Vorfeld kommunizierten roten Linien mehrfach überschritten. Deswegen ruft der Verband seine 20.000 Mitglieder zu einem sofortigen Warnstreik auf. Ab sofort entsorgen die Jägerinnen und Jäger in Rheinland-Pfalz kein Unfallwild mehr.

Gensingen 05.07.2023 – „Inakzeptabel.“ Mit dieser klaren Aussage äußert sich der Präsident des Verbandes Dieter Mahr zu dem am Dienstag vorgestellten Entwurf. „Wir haben im Vorfeld der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs deutlich gemacht, dass es dunkelrote Linien für uns und unsere Mitglieder gibt, die seitens der verantwortlichen Abteilung im Ministerium nicht überschritten werden dürfen. Das hat man leider nicht ernst genommen“, so Mahr.

Untragbar sind in diesem Zusammenhang aus Sicht des Verbandes vor allem die deutlichen Einschränkungen des bewährten Reviersystems. Zukünftig sollen Grundstückseigentümer neben dem Jagdpächter jagen dürfen. „In einer Mietwohnung sitzt auch nicht der Vermieter mit am Küchentisch. Dieser und andere Vorschläge werden dazu führen, dass Jagdreviere zum Nachteil der Landwirtschaft unverpachtbar werden“, so Mahr. Außerdem besteht der Verband darauf, dass es nach wie vor einen auch von der Jägerschaft direkt gewählten Kreisjagdmeister geben muss. Auf dieses bewährte Prinzip direkter Demokratie darf nicht verzichtet werden. Völlig inakzeptabel ist mithin die Festsetzung von scharfen Sanktionen, die den privaten ehrenamtlichen Jägern drohen, wenn die „im allgemeinen Interesse liegenden Wirkungen des Waldes“ aus Sicht der Forstbehörden gefährdet sind. Denn die Interessen des Forstes decken sich nicht immer mit den Interessen von Artenschutz und Tierwohl.

Im Entwurf der Gesetzesvorlage finden sich einige weitere Passagen, die die Jägerschaft auf keinen Fall mittragen wird.

 

Die fast 20.000 Jägerinnen und Jäger, die sich im Landesjagdverband organisieren, arbeiten ehrenamtlich mit großem Zeiteinsatz und Engagement. Die Vielschichtigkeit der Aufgaben hat zu engmaschigen Strukturen geführt, die in bester Zusammenarbeit mit den Jagdbehörden und den Kommunen alle Interessen in Wald und Feld berücksichtigen. Dies sieht der LJV nun gefährdet: „Wer die Jägerschaft nur noch als Erfüllungsgehilfen zur Erreichung politischer und ökonomischer Ziele betrachtet, riskiert, dass die Jägerschaft ihr freiwilliges Engagement einstellt“, warnt Mahr. Frappierend ist in diesem Zusammenhang, dass die Jäger zu bisher freiwillig erbrachten Leistungen gesetzlich verpflichtet werden sollen, so im Bereich der Kitzrettung und des Wildmonitorings. Dieter Mahr hierzu: „Wir warten gespannt darauf, wer außerhalb des Jagdwesens als nächstes dienstverpflichtet wird. So kann man mit den Jägerinnen und Jägern, die sich seit Jahrzehnten in vielen Dingen ehrenamtlich engagieren, nicht umgehen.“

Der Verband sieht sich und die Expertise seiner Mitglieder mit Füßen getreten. „Wer meint, er könne die großen Aufgaben in Feld und Flur durch Entscheidungen über die Köpfe der privaten Jägerschaft hinweg erfüllen, der muss auch die Frage beantworten: Wer macht’s, wenn nicht wir!?“ Um diesem Thema Nachdruck zu verleihen, hat der Verband seine Mitglieder dazu aufgerufen, ab sofort landesweit die Entsorgung von Fall- und Unfallwild einzustellen.

Die Entsorgung von toten Wildtieren im Straßengraben wird in weiten Teilen des Landes von der Jägerschaft erledigt, ohne dass es hierfür eine gesetzliche Verpflichtung gibt. „Wir leisten das freiwillig, so wie auch viele weitere unserer Leistungen für die Grundstückseigentümer und die Gesellschaft freiwillig und ohne Entlohnung erfolgen“, betont Mahr. Der Warnstreik ist zeitlich zunächst bis zum 31. August 2023 befristet und betrifft ausdrücklich nicht die Erlegung von verletzten Wildtieren, das gebietet der Tierschutz. Nur für die Kadaverbeseitigung stehe man nicht mehr zur Verfügung, so der LJV-Präsident. Der Verband weist darauf hin, dass in Rheinland-Pfalz für Jedermann eine Verpflichtung besteht, tote Wildtiere u.a. bei der nächsten Gemeindeverwaltung bzw. Forst- oder Polizeidienststelle anzuzeigen. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder. Der Verband bittet die Bevölkerung darum, den Meldepflichten nachzukommen, damit die Kadaver von den gesetzlich zuständigen Stellen beseitigt werden können.

„Zu diesem Schritt sind wir leider gezwungen, um uns Gehör zu verschaffen. Wir sind aber weiterhin zu einem konstruktiven Dialog bereit, um gemeinsam für Wald und Flur im Einklang mit dem Wild und der Natur zu einer sinnvollen Weiterentwicklung des Gesetzes zu kommen. Denn wir nehmen sehr wohl positiv zur Kenntnis, dass einige unserer langjährigen Forderungen integriert wurden, wie die Aufhebung der Bewirtschaftungsbezirke für Rotwild, die Beibehaltung der Grundsätze von Hege und Waidgerechtigkeit sowie die Ansätze zur Digitalisierung des – Stichwort Wildtierportal. Insgesamt ist es jedoch ein Schlag ins Gesicht der gesamten Jägerschaft. Das werden wir uns nicht kampflos gefallen lassen!“, fasst Mahr die Gemütslage der Mitglieder des Landesjagdverbandes zusammen.

 

Hinweise zur Vorgehensweise und den Zuständigkeiten bei der Beseitigung und Entsorgung von Wildkadavern

Kitzrettung

Angebot für alle Jagdpächterinnen und Jagdpächter Hegering Gerolstein

Allgemein:

Grundsätzlich steht der Landwirt in der Pflicht, vor einer Wiesenmahd im Frühjahr seine Flächen nach Jungwild (Kitze) abzusuchen, um Tierleid zu vermeiden.

 

 rehkitz

Foto Manfred Wysocki

Kitzrettung ist, solche Bilder zu vermeiden!!

 

Vier Drohnen mit Wärmebildkamera stehen zur Kitzrettung / Jungwildrettung zur Verfügung.

Diese werden nur von eingewiesenen Drohnenpiloten geflogen.

 

Folgender Ablauf ist einzuhalten:

Information des Landwirtes  durch den revierkundigen Jäger (Jagdpächter; Jagdaufseher o.ä.).
Landwirt hat den Jagdpächter/-in bzw. dessen Jagdaufseher / Stellvertreter möglichst frühzeitig über einen anstehenden Wiesenschnitt zu informieren, sofern die Fläche mittels einer Drohne abgeflogen werden soll.

 

rehkitz1


Jagdpächter/-in bzw. Stellvertreter informiert rechtzeitig (mind. 1-2 Tage vor dem Schnitt) einen der unten aufgeführten Drohnenpiloten.
Einweisung des Drohnenpiloten durch Jagdpächter bzw. Stellvertreter oder Landwirt
Jagdpächter bzw. Stellvertreter stellen zum „Sichern“ der Kitze / Jungwild ausreichend (= 2 bis 3) Helfer zur Verfügung.
Nach dem Abfliegen der betroffenen Wiesen sollte der Landwirt kurzfristig mähen, damit das „gesicherte“ Jungwild baldmöglichst wieder freigelassen werden kann.

 

Kosten:

Die Kosten für einen Einsatz liegen je nach Einsatzfläche / -umfang bzw. Aufwand bei bis zu 50€.

 

Ansprechpersonen:

Uwe Jehnen (0172 – 2668906)
Josef Forster (0172- 9949995)

 

Der Hegering Gerolstein möchte sich bei den Drohnenpiloten und deren Helfer recht herzlich für Ihre Tätigkeiten bedanken, denn es ist nicht selbstverständlich seine Freizeit zum Wohle der Kitzrettung zu opfern.

Aktuelles

Einladung zur Hegeringversammlung 2023


Die Hegeringversammlung für das Jagdjahr 2023 mit Trophäenschau findet am Samstag den 18.03.2023 um 19.00 Uhr im Landhaus Müllenborn statt.
Der Vorstand des Hegeringes lädt hiermit alle Mitglieder, Pächter und Mitpächter sowie jagende und nichtjagende Freunde der Reviere im Hegering Gerolstein herzlich ein und bittet um vollzähliges Erscheinen.

 

*19.00 Uhr Begrüßung durch die Jagdhornbläser
*Totenehrung
*Bericht des Hegeringleiters über vergangene Tätigkeiten 2022 Hegeringschiessen 2022 usw.
*Bericht des Kreisgruppenvorsitzenden - Vertreter
*Bericht des Kreisjagdmeisters - Vertreter
*Bericht des Naturschutzbeauftragten Gerd Rieder über die 29zigste Naturschutzaktion.
*Besprechung der ausgestellten Trophäen und Verleihung der Medaillen
*Aussprache und Diskussionen
Wir bitten um vollständige Ausstellung der im letzten Jagdjahr erbeuteten Rotwild-, Schwarzwild und Rehtrophäen, denn nur so kann man unser Wild auch sinnvoll bewirtschaften.
Die Trophäen können ab Freitag 17.03.2020 ab ca. 10.00 Uhr im Versammlungslokal Landhaus Müllenborn abgegeben werden, eine Anlieferung ist auch am 18.03.2020 bis spätestens 13:00 Uhr im Versammlungslokal möglich.
Alles was nach 13:00 Uhr kommt kann nicht mehr berücksichtigt und bewertet werden.
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
Der Vorstand Hegering Gerolstein


 

Alarmstufe Rotwild

 

Film Alarmstufe Rotwild



 
 

Corona & Jagd

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 4 Abs. 1 der heute Abend in Kraft tretenden 29.CoBeLVO ist die Sportausübung im Außenbereich nur noch im Rahmen der Kontaktbeschränkung möglich, also alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie maximal zwei weiteren Personen aus einem weiteren Hausstand. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (also bis einschließlich 13 Jahre) zählen hier nicht mit.
Für geimpfte, genesene oder gleichgestellte Personen gibt es hingegen keine Beschränkung bei der Sportausübung draußen. Die Regelungen für Sport im Außenbereich werden analog auf die Jagdausübung angewandt.

Für die Jagd heißt das, dass geimpfte, genesene oder gleichgestellte Personen uneingeschränkt gemeinsam jagen können. Allerdings dürfen nur maximal drei Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, an dieser Jagd teilnehmen, oder ungeimpfte/nicht genesene Personen eines Hausstandes.

Ich bitte diese Informationen zeitnah Ihren Mitgliedern bekannt zu eben.
Evtl. erfolgen in der kommenden Woche weitergehende Hinweise.
Die unteren Jagdbehörden sowie die Forstämter werden unmittelbar von hier informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Reinhold Rosenbach
Referent
Oberste Jagdbehörde, Landesjagdpolitik
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Kaiser-Friedrich-Str. 1
55116 Mainz
Tel.: 06131-165950
Telefax: 06131-16175950
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Neue Richtsätze LKW 2021-2022

Präventionsgebiet Eifel West

 

Zehnter Runder Tisch Großkarnivoren beschließt Präventionsgebiet Eifel West / Fördergelder für wolfssichere Zäune können ab 01. November auch von Rinder- und Pferdehaltern beantragt werden.

„Mit dem Managementplan zum Umgang mit Wölfen in Rheinland-Pfalz hat sich das Land bereits 2015 für die mögliche Rückkehr des Wolfes gerüstet. Auf Grundlage des Managementplans werden wir nun das Wolf-Präventionsgebiet ,Eifel West‘ vorsorglich ausweisen, um den Nutztierhaltern vor Ort die Beantragung der im Managementplan verankerten Präventionsmaßnahmen zu ermöglichen“, sagte Umweltstaatssekretär Thomas Griese im Anschluss an den als Videokonferenz abgehaltenen Runden Tisch Großkarnivoren.

„Mit der vorsorglichen Ausweisung des Präventionsgebietes ,Eifel West‘ ebnen wir den Weg für Präventionsmaßnahmen zur Unterstützung der Nutztierhalter: So können dort künftig bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten für wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde gefördert werden“, so Griese zu der Entscheidung. Neu sei zudem, dass nicht nur Präventionsmaßnahmen für Schaf-, Ziegen- und landwirtschaftliche Wildhalter vom Land gefördert werden, sondern auch Pferde- und Rinderhalter die Fördermaßnahmen beantragen können. „Auch wenn Pferde und Rinder als große Huftiere als wehrhaft gelten und hier Risse selten sind, wollen wir diesen Tierhaltern ermöglichen, die Fördermittel für Präventionsmaßnahmen zu beantragen. Das gilt dann selbstverständlich ebenfalls für das bereits bestehende Präventionsgebiet Westerwald“, erklärt Griese und begründet weiter: „Mit all diesen Maßnahmen möchten wir die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Rückkehr des Wolfes weiterhin aufrechterhalten, denn der Wolf ist nach wie vor eine EU-weit gefährdete und als solche auch eine streng geschützte Art.“

Präventionsgebiet Eifel West

Das neue Präventionsgebiet tritt zum 01.11.2020 in Kraft und umfasst die Landkreise Bitburg-Prüm und die Vulkaneifel vollständig, die Landkreise Bernkastel-Wittlich und Trier-Saarburg jeweils nordwestlich der Mosel. Nach Westen und Norden ist die Landesgrenze auch Grenze des Präventionsgebietes. Die VG Gerolstein und die VG Prüm, die bisher Bestandteil der Pufferzone Eifel waren, sind zukünftig Bestandteil des Präventionsgebietes. Die VG Adenau bleibt Pufferzone, d.h. Herdenschutzmaßnahmen werden dort weiterhin finanziert.

Wie im Präventionsgebiet Westerwald und in der bisherigen Pufferzone Eifel gilt auch im Präventionsgebiet ,Eifel West‘, dass im ersten Jahr, also bis 31.10.2021, Rissentschädigungen zu 100 Prozent gezahlt werden (Übergangsfrist). Danach werden Rissentschädigungen bei unzureichendem Herdenschutz nur noch anteilig, nach weiteren sechs Monaten nicht mehr gezahlt.

Des Weiteren wurde über die Aktualisierung des Managementplans gesprochen. „In zahlreichen Punkten muss der Plan aus dem Jahr 2015 angepasst werden. Insbesondere der Umgang mit verletzten und kranken Wölfen sowie die weitere Konkretisierung der Entnahme-Voraussetzungen von etwaigen Problemwölfen müssen mit aufgenommen werden“, nannte Griese weiteren Regelungsbedarf und stellte eine aktualisierte Fassung bis Mitte 2021 in Aussicht.

Hintergrund:
Der Managementplan ist online abrufbar unter:

mueef.rlp.de/fileadmin/news_import/Wolfmanagmentplan.pdf

Informationen zur Zauntechnik und zu den Fördermöglichkeiten gibt es unter:
snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/woelfe-und-nutztierhaltung/

Sobald Wölfe genetisch oder anhand einer Foto- oder Videoaufnahme bestätigt wurden, werden die Nachweise online veröffentlicht unter: snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/verbreitung-recht/wolfsnachweise-rlp/

/ Fördergelder für wolfssichere Zäune können ab 01. November auch von Rinder- und Pferdehaltern beantragt werden.

„Mit dem Managementplan zum Umgang mit Wölfen in Rheinland-Pfalz hat sich das Land bereits 2015 für die mögliche Rückkehr des Wolfes gerüstet. Auf Grundlage des Managementplans werden wir nun das Wolf-Präventionsgebiet ,Eifel West‘ vorsorglich ausweisen, um den Nutztierhaltern vor Ort die Beantragung der im Managementplan verankerten Präventionsmaßnahmen zu ermöglichen“, sagte Umweltstaatssekretär Thomas Griese im Anschluss an den als Videokonferenz abgehaltenen Runden Tisch Großkarnivoren.

„Mit der vorsorglichen Ausweisung des Präventionsgebietes ,Eifel West‘ ebnen wir den Weg für Präventionsmaßnahmen zur Unterstützung der Nutztierhalter: So können dort künftig bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten für wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde gefördert werden“, so Griese zu der Entscheidung. Neu sei zudem, dass nicht nur Präventionsmaßnahmen für Schaf-, Ziegen- und landwirtschaftliche Wildhalter vom Land gefördert werden, sondern auch Pferde- und Rinderhalter die Fördermaßnahmen beantragen können. „Auch wenn Pferde und Rinder als große Huftiere als wehrhaft gelten und hier Risse selten sind, wollen wir diesen Tierhaltern ermöglichen, die Fördermittel für Präventionsmaßnahmen zu beantragen. Das gilt dann selbstverständlich ebenfalls für das bereits bestehende Präventionsgebiet Westerwald“, erklärt Griese und begründet weiter: „Mit all diesen Maßnahmen möchten wir die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Rückkehr des Wolfes weiterhin aufrechterhalten, denn der Wolf ist nach wie vor eine EU-weit gefährdete und als solche auch eine streng geschützte Art.“

Präventionsgebiet Eifel West

Das neue Präventionsgebiet tritt zum 01.11.2020 in Kraft und umfasst die Landkreise Bitburg-Prüm und die Vulkaneifel vollständig, die Landkreise Bernkastel-Wittlich und Trier-Saarburg jeweils nordwestlich der Mosel. Nach Westen und Norden ist die Landesgrenze auch Grenze des Präventionsgebietes. Die VG Gerolstein und die VG Prüm, die bisher Bestandteil der Pufferzone Eifel waren, sind zukünftig Bestandteil des Präventionsgebietes. Die VG Adenau bleibt Pufferzone, d.h. Herdenschutzmaßnahmen werden dort weiterhin finanziert.

Wie im Präventionsgebiet Westerwald und in der bisherigen Pufferzone Eifel gilt auch im Präventionsgebiet ,Eifel West‘, dass im ersten Jahr, also bis 31.10.2021, Rissentschädigungen zu 100 Prozent gezahlt werden (Übergangsfrist). Danach werden Rissentschädigungen bei unzureichendem Herdenschutz nur noch anteilig, nach weiteren sechs Monaten nicht mehr gezahlt.

Des Weiteren wurde über die Aktualisierung des Managementplans gesprochen. „In zahlreichen Punkten muss der Plan aus dem Jahr 2015 angepasst werden. Insbesondere der Umgang mit verletzten und kranken Wölfen sowie die weitere Konkretisierung der Entnahme-Voraussetzungen von etwaigen Problemwölfen müssen mit aufgenommen werden“, nannte Griese weiteren Regelungsbedarf und stellte eine aktualisierte Fassung bis Mitte 2021 in Aussicht.

Hintergrund:
Der Managementplan ist online abrufbar unter:

mueef.rlp.de/fileadmin/news_import/Wolfmanagmentplan.pdf

Informationen zur Zauntechnik und zu den Fördermöglichkeiten gibt es unter:
snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/woelfe-und-nutztierhaltung/

Sobald Wölfe genetisch oder anhand einer Foto- oder Videoaufnahme bestätigt wurden, werden die Nachweise online veröffentlicht unter: snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/verbreitung-recht/wolfsnachweise-rlp/

Unterstützung mit Vorbehalt

 
Schwarzwild

Mehr als 100.000 Wildschweine sind im Jagdjahr 2019/2020 in Rheinland-Pfalz zur Strecke gekommen. Quelle: Kauer/DJV

Um ein deutliches Zeichen der Solidarität im präventiven Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) zu setzen, trägt der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) letztmalig und unter sehr großem Vorbehalt das „Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände und zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen“ mit. Gleichzeitig fordert der LJV seit Jahren eine Überarbeitung des Handlungsprogramms, der die Verantwortung für die Absenkung überhöhter Wildschweinbestände auf alle Beteiligten gleichermaßen verteilt. 

(Gensingen, 14. September 2020) Mit dem Auftreten der ASP in Deutschland ist die Gefahr eines Ausbruchs in Rheinland-Pfalz präsenter denn je. „Die ASP hängt wie ein Damoklesschwert deutlich über Rheinland-Pfalz. Es gilt nun mehr denn je, die Wildschweinbestände niedrig zu halten, um eine mögliche Ausbreitung der für Haus- und Wildschweine tödlichen Seuche nach Möglichkeit zu erschweren“, sagt LJV-Präsident Dieter Mahr. „Mit mehr als 100.000 Wildschweinen auf der Strecke im Jagdjahr 2019/2020 haben die rheinland-pfälzischen Jägerinnen und Jäger gezeigt, dass sie ihren diesbezüglichen Beitrag geleistet haben. Wir erfüllen die an uns adressierten Forderungen im gemeinsamen Handlungsprogramm. Die darin enthaltenen Bitten an Landwirtschaft und Behörden bleiben aber größtenteils unerfüllt. Das muss sich ändern.“

Seit mehr als zehn Jahren geben die Landesregierung, die Jagdverbände, die Bauern- und Winzerverbände, der Gemeinde- und Städtebund sowie der Landkreistag Rheinland-Pfalz das „Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände“ gemeinsam heraus. „Leider sind zwei Drittel der dort aufgeführten Punkte direkt formulierte Forderungen an die Jägerschaft, während ein Drittel nur vorsichtig formulierte Bitten zur Prüfung von Maßnahmen an Landwirtschaft und Behörden sind“, klagt Präsident Mahr. Der LJV wünscht seit Jahren konkrete Forderungen an Bauern und Kommunen, die nie Eingang in das Handlungsprogramm gefunden haben. „Daher hat der Landesjagdverband beschlossen, im Angesicht des ASP-Ausbruchs in Deutschland, das gemeinsame Handlungsprogramm ein letztes Mal mitzutragen. Wir erwarten aber vom federführenden Umweltministerium, dass es – gemeinsam mit uns und den willigen Verbänden – noch in diesem Herbst einen neuen Ansatz entwickelt, um wirksam die Interessen der verschiedenen Akteure zusammenzuführen und die Verantwortlichkeit der wichtigen Schwarzwildbejagung auf viele Schultern zu verteilen.“ 

Der LJV fordert unter anderem von der Landwirtschaft, Anbauflächen für Mais und Raps zu verkleinern. Großanbauflächen sind mit jagdlichen Mitteln nicht mehr beherrschbar, Strukturvielfalt in der Feldflur, Bejagungsschneisen in übergroßen Schlägen und Bejagungsränder zum Wald erhöhen die Optionen für die Wildschweinjagd. Die fördertechnischen Voraussetzungen sind geschaffen, jetzt gilt es, sie zu nutzen! Des Weiteren fordert der LJV einen generellen Verzicht auf die Erhebung der Hundesteuer für geprüfte und brauchbare Jagdhunde. Denn Hundeführer investierten viel Zeit und Geld in die Ausbildung ihrer Jagdhunde, und ohne sie sei eine effektive Bejagung von Wildschweinen unmöglich. „Ihr Einsatz bei der Jagd ist nicht risikofrei, daher sollten sie nicht mit einer Hundesteuer zusätzlich belastet werden“, sagt LJV-Präsident Mahr. Im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht bei der Durchführung von großräumigen Bewegungsjagden fordert der LJV von den Behörden eine kostenfreie und unbürokratische Hilfe. So könnten von dort verkehrsregulierende Maßnahmen, wie Geschwindigkeitsreduktion und deren Überwachung sowie das kostenlose Aufstellen von Verkehrsschildern oder Straßensperrungen, übernommen werden. „Die Jägerinnen und Jäger übernehmen mit der privaten Jagdausübung Aufgaben zum Wohle der breiten Öffentlichkeit – vor allem bei der Wildschweinjagd. Diese Arbeit gehört unterstützt“, so Dieter Mahr.

„Der LJV und die rheinland-pfälzische Jägerschaft werden weiterhin alle erlaubten Mittel einsetzen, um intensiv Schwarzwild zu bejagen – das ist keine Frage“, betont Mahr. „Doch denken nicht wenige Pächter über die Kündigung ihrer Jagdpachtverträge nach, besonders in Regionen, in denen der rücksichtslose Maisanbau ohne jegliche Jagdschneisen die Bemühungen zur effizienten und tierschutzgerechten Jagdausübung konterkarieren.“

Der Landesjagdverband stehe selbstverständlich jederzeit für zielführende Gespräche und konstruktive Zusammenarbeit zur Verfügung, so Dieter Mahr. „Wir unterschreiben das Handlungsprogramm nicht deshalb, weil es so gut ist, sondern deshalb, um den Akt der gelebten Solidarität im gemeinsamen Kampf gegen eine bedrohliche Tierseuche zu bekunden.“

 

Erster ASP-Fall in Deutschland bestätigt

DJV und LJV Brandenburg fordern Behörden zur Zusammenarbeit mit Jägern auf. Jäger, Landwirte und Förster sollen jeden Wildschwein-Kadaver umgehend melden - etwa über Tierfund-Kataster-App. Verdächtige Tiere sollten nicht angefasst werden - es droht eine Verschleppung des Virus.

 

(Berlin, 10. September 2020) Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat heute morgen den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg bestätigt. Der stark verweste Kadaver eines Wildschweins wurde wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze im Spree-Neiße-Kreis gefunden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Landesjagdverband Brandenburg (LJV) rufen die zuständige Veterinärbehörde auf, mit Landwirten und Jägern vor Ort die Strategie zur Eindämmung transparent zu erarbeiten und umzusetzen. "Es geht jetzt darum, ohne Hektik jeden Fundort zügig zu isolieren und damit eine weitere Ausbreitung zu verhindern", sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. "Die Jäger vor Ort haben die beste Orts- und Fachkenntnis und sind bereit, sich einzubringen", ergänzte LJV-Präsident Dr. Dirk-Henner Wellershoff. DJV und FLI haben gemeinsam einen Maßnahmenkatalog entwickelt. Die Behörden müssten jetzt Maßnahmen aus diesem Werkzeugkasten intelligent kombinieren, so Dr. Böhning.

Jäger, Landwirte, Förster und Erholungssuchende ruft der DJV zu erhöhter Aufmerksamkeit auf: Wildschweinkadaver sollten in jedem Fall dem zuständigen Veterinäramt oder über den Notruf gemeldet werden. Tote Wildschweine, die über die App des Tierfund-Katasters (www.tierfund-kataster.de) gemeldet werden, erreichen direkt das FLI und gehen von dort an das zuständige Veterinäramt. Kadaver sollten keinesfalls angefasst, sondern lediglich gesichert werden: Das ASP-Virus überlebt selbst im Schlamm eines Radkastens über 100 Tage - das Verbreitungsrisiko ist entsprechend groß. Ein Transport ist nur in dichten Spezialbehältern sicher. Kleidung, Schuhe und weitere Gegenstände sollten nach Kontakt mit verdächtigen Kadavern desinfiziert werden. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Infizierte Haus- und Wildschweine sterben innerhalb weniger Tage.

Der DJV hat wichtige Fragen zur Afrikanischen Schweinepest in einem Papier beantwortet und eine Broschüre zum Thema veröffentlicht. Laufend aktualisierte Infos gibt es im Internet unter www.jagdverband.de/asp.

Das neue Waffengesetz

 1. Pflicht zum persönlichen Erscheinen
Die Waffenbehörde kann in begründeten Einzelfällen das persönliche Erscheinen des Antragsstellers oder Erlaubnisinhabers anordnen. Allerdings müssen die Gründe hierfür dargelegt werden (zumindest auf Verlangen).
Die Möglichkeit, das persönliche Erscheinen bei der Behörde anzuordnen, hat aber nur die Waffenbehörde. Die Jagdbehörde darf bei der Erteilung des Jagdscheins das persönliche Erscheinen nach wie vor nicht anordnen.
2. Zuverlässigkeit
Bei der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit (§ 5) wird die Regelunzuverlässigkeit im Falle von extremistischer Betätigung ausgeweitet und bei jeder Prüfung wird die Abfrage beim Verfassungsschutz verpflichtend.
3. Schalldämpfer
Jagdrechtliche Verbote der Verwendung von Schalldämpfern wurden in den letzten Jahren in den meisten Bundesländern aufgehoben. Inzwischen bestehen nur noch in Bayern, Bremen und Hamburg entsprechende Verbote, wobei in Bremen und Bayern meist Ausnahmen zugelassen werden. Auch die Waffenbehörden der meisten Bundesländer sind in den letzten Jahren dazu übergegangen, bei Jägern das Bedürfnis anzuerkennen und haben entsprechende Erlaubnisse erteilt. Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht im November 2018 entschieden, dass Jäger in der Regel kein Bedürfnis haben. Das Sieht der Gesetzgeber aber anders und hat daher bei der Änderung des Waffengesetzes eine
bundeseinheitliche Regelung geschaffen. Allerdings bleiben bestehende jagdrechtliche Verbote noch bestehen und sind zu beachten.

Waffenrechtlich wird bei Jägern das Bedürfnis für den Umgang mit Schalldämpfern anerkannt. Nach der Neuregelung in § 13 Abs. 9 WaffG dürfen Jäger Schalldämpfer für Langwaffen auf Jagdschein (ohne Voreintrag in einer WBK) erwerben. Der Erwerb ist dann (wie bei einer Langwaffe) innerhalb von zwei Wochen der Waffenbehörde anzuzeigen, der Schalldämpfer wird in die Waffenbesitzkarte eingetragen.
Eine Besonderheit gilt jedoch für die Verwendung von Schalldämpfern für Waffen für Munition mit Randfeuerzündung. Diese dürfen nur mit einer gesonderten waffenrechtlichen Erlaubnis verwendet werden. Wenn jemand hierfür ein Bedürfnis nachweisen kann, erteilt die Waffenbehörde eine entsprechende Erlaubnis. Da Schalldämpfer sich aber nicht nach der Zündungsart der Waffe unterscheiden, sondern nach dem Geschossdurchmesser, gibt es auch Schalldämpfer, die für Waffen beider Zündungsarten geeignet sind. In einem solchen Fall darf der Schalldämpfer allein auf Jagdschein erworben und besessen, aber nur mit einer Waffe mit Zentralfeuerzündung verwendet werden.
Schalldämpfer für Kurzwaffen sind von der Neuregelung nicht betroffen. Hier gilt weiterhin, dass eine Erwerbserlaubnis vor dem Erwerb erforderlich ist. Das Bedürfnis hierfür muss gesondert nachgewiesen werden.
Wie eine Langwaffe auch, müssen Schalldämpfer in einem vorschriftsgemäßen Waffenschrank aufbewahrt werden.
4. Anzeigepflichten
Die gesetzlichen Anzeigepflichten sind nunmehr in den §§ 37 ff. sehr detailliert geregelt. Beim Erwerb und Überlassen einer Waffe müssen der Behörde zahlreiche Daten mitgeteilt werden (siehe hierzu im Detail § 37f WaffG).
5. Nachtzieltechnik
Der jagdliche Einsatz von Nachtzieltechnik war bislang verboten und bleibt dies grundsätzlich auch. Denn neben dem waffenrechtlichen Verbot (das nun gelockert, aber nicht aufgehoben wird), gibt es das sachliche Verbot nach dem Bundesjagdgesetz, das weiter bestehen bleibt. Auch entsprechende landesrechtliche Verbote gelten weiter. Ausnahmen von dem sachlichen Verbot gibt es bislang nur in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen.
Weiterhin verboten bleiben künstliche Lichtquellen, die mit der Waffe verbunden sind. Hierzu zählen auch Infrarotaufheller, die in vielen Restlichtverstärkern eingebaut sind. Daher dürfen solche Geräte (auch wenn der Infrarotaufheller ausgeschaltet bleibt) nicht auf der Waffe angebracht werden.
Der DJV hatte sich bei der Nachtzieltechnik für eine bundeseinheitliche Lösung unter Einbeziehung des Bundesjagdgesetzes eingesetzt, um diese Technik sinnvoll einsetzen zu können. Er weist darauf hin, dass Nachtzieltechnik zum Teil auch kritisch zu sehen ist und nur ein Baustein einer effizienten Bejagung des Schwarzwildes sein kann. Er weist darauf 3

hin, dass der Einsatz von Nachtzieltechnik durch Jäger ein ganz besonderes Verantwortungsbewusstsein erfordert. Dazu gehören die Auswahl der geeigneten Technik, Sicherheitsaspekte (insbesondere das Vorhandenseins eines geeigneten Kugelfangs) und die Beachtung des Ruhebedürfnisses des Wildes, vor allem des nicht bejagten.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant einen Feldversuch zum Einsatz von Nachtzieltechnik.
6. Wesentliche Teile
Der Kreis der (erlaubnispflichtigen) „wesentlichen Teile“ wird erweitert. Beim Erwerb einer vollständigen Waffe ändert sich für den Jäger zunächst einmal nichts. Allerdings ist künftig auch das Gehäuse einer Waffe ein „wesentliches Teil“. Im Einzelnen kann unklar sein, ob ein Bauteil einer Waffe hierunter fällt. Im Zweifel sollte eine Auskunft beim Büchsenmacher oder der Behörde eingeholt werden.
Wenn jemand ein neuerdings erlaubnispflichtiges Gehäuse besitzt, muss dieses innerhalb eines Jahres bei der Behörde angemeldet werden.
7. Magazine
Die Neuregelung zu Magazinen ist eine der umstrittensten Regelungen des Gesetzes. Die EU-Feuerwaffenrichtlinie verlangt, dass größere Magazine (mehr als zwanzig Schuss bei Kurzwaffen, mehr als zehn Schuss bei Langwaffen) nur unter bestimmten Bedingungen besessen werden dürfen (v.a. durch Sportschützen, die entsprechende Disziplinen schießen oder Sammler).
Im neuen Waffengesetz werden allerdings sämtliche Magazine (auch solche für Repetierer), die die entsprechende Kapazitätsgrenze überschreiten, zu verbotenen Gegenständen erklärt. Wer künftig ein solches Magazin erwerben möchte, braucht hierfür eine Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes.
Anders als im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen, werden andere (kleinere) Magazine nicht erlaubnispflichtig oder zu wesentlichen Teilen erklärt, d.h. hier bleibt alles beim Alten (in der DJV-Pressemeldung vom 13.12.2019 war diese Änderung irrtümlicherweise noch nicht berücksichtigt).
Es gibt allerdings eine Altbesitzregelung: Wer ein solches Magazin vor dem 13.06.2017 erworben hat, für den gilt das Verbot nicht. Voraussetzung ist allerdings die Meldung des Magazins bei der Waffenbehörde. Diese Anzeige muss bis zum 01.09.2021 erfolgen. Das Verbot gilt dann für das entsprechende Magazin nicht, das heißt, dass nicht nur der weitere Besitz erlaubt ist, sondern auch die Verwendung (soweit sie bisher schon zulässig war).
8. Waffenverbotszonen
Die Möglichkeit der Länder und Kommunen, Waffenverbotszonen auszuweisen, wird ausgeweitet. Bisher war dies nur an Kriminalitätsschwerpunkten möglich, jetzt solle es auch an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen der Fall sein. Was im Einzelnen erlaubt und

verboten ist, ergibt sich aus der jeweiligen Verbotsverordnung. Das Gesetz verlangt aber, dass zwingende Ausnahmen vorgesehen werden müssen u.a. für Jäger, die ein „berechtigtes Interesse“ für das Mitführen einer Waffe vorweisen können.

Wildschadenbeseitiung

Theo Hack

Ringstr. 23

54611 Scheid

Telefon:   06557 - 7493
Mobil: 0170 - 8164283
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Polizeikontrolle: Jäger transportiert Waffe nicht ordnungsgemäß

Polizeikontrolle: Jäger transportiert Waffe nicht ordnungsgemäß

Waffen-Auto-offen
© Benedikt Schwenen
Der Jäger hatte seine Waffe auf der Rücksitzbank liegen (Symbolbild).

Zwei Beamte der Polizeiinspektion Daun kontrollierten in der Nacht von Samstag auf Sonntag einen Autofahrer nahe Pelm (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz). Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 47-Jährige Jäger ist. Da er sich nach eigenen Angaben auf dem Rückweg von der Jagd befand, transportierte er seine Langwaffe auf der Rücksitzbank des Pkw.

Strafverfahren eingeleitet

Nach Angaben der Polizei lag die Waffe jedoch „zugriffs- und schussbereit“ im Pkw. Genauer: Das Gewehr war unterladen und befand sich in keinem abgeschlossenem Futteral. Laut einem Sprecher der Polizeiinspektion liege hier ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor, da der Jäger die Waffe hätte entladen müssen. Ein Strafverfahren wurde deshalb eingeleitet. Nachdem der Waidmann sein Gewehr ordnungsgemäß entlud und verwahrte, durfte er seine Fahrt fortsetzen.

Glyphosat erhöht das Krebsrisiko?

Glyphosat: Was bedeutet das Verbot für Landwirtschaft und Umwelt?

Ab Ende 2023 ist der Einsatz von Glyphosat in Deutschland verboten. © JuergenL - stock.adobe.com

Ab Ende 2023 ist der Einsatz von Glyphosat in Deutschland verboten.


Was ist Glyphosat eigentlich? Jeder spricht davon, doch eine Antwort darauf haben die wenigsten. Das 1950 synthetisierte und seit den 1970er Jahren massiv in der Landwirtschaft eingesetzte Unkrautvernichtungsmittel gilt als hochwirksames und preiswertes Totalherbizid. Es ist eine geruchlose, nicht flüchtige, wasserlösliche Substanz, die als Säure oder Salz hergestellt wird. Die Wirkung als Totalherbizid beschränkt sich auf Pflanzen, die direkt mit dem Wirkstoff besprüht werden.

In Deutschland wurden in den vergangenen Jahren allein in der Landwirtschaft jährlich rund 5.000 Tonnen und im Hausgartenbereich etwa 90 Tonnen Glyphosat angewandt. Sein Anteil an allen verkauften Pflanzenschutzmitteln beträgt zumindest 30 Prozent. So ist Glyphosat zum Beispiel Wirkstoff des häufig eingesetzten Pflanzenschutzmittels „Roundup“. Es vernichtet „Unkräuter“ und Konkurrenzpflanzen auf Feldern mit Mais, Raps, Zuckerrübe und anderen Nutzpflanzen. Neben dem US-Konzern Monsanto wird das Mittel seit Auslaufen des Patents im Jahr 2000 nun von über 90 weiteren Herstellern vertrieben. Der größte Erzeuger ist derzeit die Volksrepublik China mit etwa 40 Prozent der weltweit erzeugten 700.000 Tonnen.

Glyphosat erhöht das Krebsrisiko?

Im Jahre 2015 stufte die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ für den Menschen ein. Demgegenüber fanden jedoch einige europäische – aus Deutschland EFSA, ECHA und BfR – sowie Behörden in den USA, Kanada, Australien, Japan und Neuseeland keine ausreichenden Hinweise auf ein Krebsrisiko für den Menschen.

Ebenso wird kein erbgutschädigendes Risiko gesehen und Glyphosat ist auch kein Nervengift. Lebensmittel, Trinkwasser und Futtermittel werden routinemäßig auf Glyphosat und sein Abbauprodukt Aminomethylphosphonsäure (AMPA) untersucht. Im Untersuchungszeitraum (2012 – 2016) wurde in Österreich bei keiner Lebensmittelprobe der gesetzliche Rückstandshöchstgehalt überschritten. In Trinkwasser und Futtermitteln fanden sich überhaupt keine Rückstände (AGES, 2017). Unabhängig davon existieren jedoch Bedenken von Umweltbundesämtern, dass aufgrund der Vernichtung von Kräutern und Gräsern auf und um Ackerflächen ein Verlust der Lebensgrundlage für Insekten und Vogelarten einhergeht. Obwohl das direkte Risiko für die Tierwelt gering ist, hat jeder massive und großflächige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln stets indirekte Effekte auf das Ökosystem und die biologische Vielfalt.

Wie wirkt Glyphosat?

Ackerrand-Fasan-gespritzt © Dr. Armin Deutz

1 Glyphosat dient dazu, die Ackerhygiene sicherzustellen.


Glyphosat wirkt ausschließlich auf grüne Pflanzenteile und nicht über die Wurzeln. In den Pflanzen wird durch die Ähnlichkeit mit einem pflanzeneigenen Inhaltsstoff der Aufbau von für die Pflanzen essenziellen Aminosäuren blockiert, was zu deren Absterben führt. Es ist das einzige Herbizid mit diesem Wirkmechanismus. Da Glyphosat nur auf grüne Pflanzenteile wirkt, kann es auf Felder zugleich mit der frischen Saat oder bis zu fünf Tage nach der Aussaat ausgebracht werden, um Unkräuter und Konkurrenzpflanzen zu bekämpfen. Eine weitere Möglichkeit ist zwischen der Ernte der Winter- und der Aussaat der Sommerfrucht oder seltener (in einigen Ländern verboten) bis maximal sieben Tage vor der Ernte zur Abreifebeschleunigung. Nach unterschiedlichen Quellen werden 30 bis 40 Prozent des deutschen Ackerlandes mit Glyphosat behandelt, bei der pfluglosen Bodenbearbeitung wird es meist standardmäßig eingesetzt. Auch im Wein- oder Obstbau wird es anstelle der arbeitsintensiven mechanischen Bodenbearbeitung zum Freihalten der Baumscheiben verwendet. Es wirkt nicht selektiv, das heißt, es sterben alle damit behandelten Pflanzen ab. Ausnahmen sind einige „Superunkräuter“, die mittlerweile resistent geworden sind, sowie gentechnisch veränderte Pflanzen, denen Resistenz angezüchtet wurde. Verglichen mit anderen Herbiziden hat Glyphosat eine recht kurze Halbwertzeit in der Umwelt (rund 14 Tage), eine geringe Mobilität im Boden (starke Bindung an Bodenmineralien und damit geringe Auswaschung) und eine niedrige Toxizität gegenüber Tieren, was eigentlich für landwirtschaftlich verwendete Pflanzenschutzmittel wünschenswerte Eigenschaften wären.

Bei Betrachtung der insgesamt ausgebrachten Mengen ist aber davon auszugehen, dass ökologische Folgen damit verbunden sind. Jedenfalls führt ein massiver Einsatz zu einer Verarmung der Pflanzenwelt mit entsprechenden Folgen für Insekten, Vögel und Säugetiere. Nicht gänzlich ausgeschlossen sind auch Wirkungen auf Mikroorganismen im Boden, Regenwürmer und Wasserökosysteme. Zudem geht es beim Thema Glyphosat nicht nur um diesen Wirkstoff selbst, sondern um diverse Beistoffe in Glyphosat-Produkten (wie z.B. Tallowamin), von denen größere Toxizität und Nebenwirkungen zu erwarten sind. Wegen der geringen Flüchtigkeit ist eine Verdampfung nicht zu befürchten, sehr wohl aber eine Verdriftung beim Ausbringen. Gegen die Verdriftung gibt es beispielsweise in der Schweiz Vorschriften, dass Glyphosat drei Meter um Feldrandhecken und Waldränder, drei bis sechs Meter um Oberflächengewässer, auf Terrassen und Dächern, an Wegen und Straßen sowie an Böschungen und Grünstreifen nicht angewendet werden darf.

Verzicht auf Glyphosat hat weitreichende Auswirkungen

Ohne Ersatzmittel muss man dabei mit dem jetzt beschlossenen Verbot aber aufpassen, da ein Bruch mit der derzeit geübten landwirtschaftlichen Praxis bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen nur schwer möglich scheint. Ein Ausstieg aus einem Masseneinsatz von Agrochemikalien ist nur bei einer vollkommenen Umstellung der derzeitigen intensiven Bewirtschaftungsweise hin zu alternativen, meist teureren und arbeitsaufwändigeren Bewirtschaftungsformen in kleineren Einheiten möglich. Sonst wäre mit Ertragseinbußen und weiterer Ausweitung der Anbaugebiete beziehungsweise Importen zu rechnen. Dies würde sich aber im Preis der Agrarprodukte niederschlagen. Zu diskutieren sind zudem die Sinnhaftigkeit, der ökologische Wert und die ethische Dimension der Biogaserzeugung aus Mais und Getreide. Allein in Deutschland ist die Maisanbaufläche von 2000 bis 2014 um eine Million Hektar auf 2,5 Millionen gestiegen! Dass die Problematik nicht neu ist, beweist ein Zitat des Naturschutzpioniers Wilhelm Wetekamp aus dem Jahr 1898: „Der zivilisierte Teil der Menschheit wird mit Schaudern der Monotonie gewahr werden, welche sie nicht nur bedroht, sondern bei welcher sie schon jetzt angelangt ist. Roggen, Weizen, Gerste, Hafer – der Abwechslung zuliebe auch umgekehrt Hafer, Gerste, Weizen, Roggen – das wäre die Flora der Zukunft.“

Wiesen, Weiden und Äcker sind gefährdete Lebensraumtypen

Die in Mitteleuropa gefährdetsten Lebensraumtypen sind Wiesen, Weiden und Äcker, also agrarisch genutztes Land. Allein in Österreich sind in den vergangenen 50 Jahren beinahe 400.000 Hektar Grünland aufgegeben oder aufgeforstet worden. Weitere 200.000 Hektar wurden verbaut oder anderweitig versiegelt. Durch diese Veränderung der Lebensräume werden nicht nur Areale für viele Arten enger, auch die Anzahl vieler Pflanzen- und Tierarten verkleinert sich.

Widersprüchliches Verhalten bei Konsumenten

Ackerrand-Mohnblume © Dr. Armin Deutz

2 Durch Flurbereinigung und Glyphosateinsatz verschwinden solche Acker- und Wegrandstreifen weitgehend – mit unausweichlichen Folgen nicht nur für das Niederwild, sondern auch für Insekten und Vögel.


Auch die Grünlandbewirtschaftung, in der zumindest Punktbehandlungen mit Glyphosat erfolgen (z.B. Ampferbekämpfung), hat sich in den vergangenen beiden Jahrzehnten stark intensiviert (häufigere Schnittnutzungen, Kraftfuttereinsatz, massive Gülleausbringung). Wenn vor 40 Jahren auf einer Wiese noch zumindest 20 bis 30 Pflanzenarten vorgekommen sind, so sind es heute auf denselben Flächen oft nur mehr drei bis vier Futterpflanzen (Grabherr, 2013) – mit allen Konsequenzen für die auf solche Arten angewiesenen Tiere. Die Folgen sind derzeit erst ansatzweise erfassbar. Blumenwiesen zu verlangen und dennoch einen Liter Milch um 70 bis 80 Cent kaufen zu wollen, ist und bleibt ein widersprüchliches Verhalten der Konsumenten.

Kommen wir zum Energiemais zurück: Auch dieser muss gesät, mit Herbiziden (wie Glyphosat) behandelt, geerntet und in Biogasanlagen transportiert werden, was schon einiges auch an fossiler Energie kostet. Nach starkem Rückgang des Ökostromzuschlages (aus Steuermitteln) in Österreich schlitterten zahlreiche Betreiber von Biogasanlagen in Konkurs oder sperrten die Anlagen, nicht zuletzt auch wegen steigender Pacht- und Getreidepreise, zu. Ähnlich ergeht es Betreibern von Kleinwasserkraftanlagen, die nicht immer so ökologisch vorteilhaft sind, wenn man sich die geringen Restwassermengen in den Bächen mit ihren Folgen für das Wasserökosystem im Winter genauer betrachtet. Erschreckend ist auch ein österreichisches Beispiel zum Thema Brot. In Wien (1,8 Mio. Einwohner) wird täglich so viel Brot und Gebäck entsorgt, wie in Graz (280.000 Einwohner) pro Tag verzehrt wird. Wir sind es mittlerweile gewohnt und fordern es geradezu, dass noch knapp vor Geschäftsschluss sämtliche Brotsorten oder diverses Gebäck erhältlich sind – der Rest, und damit Unmengen an Brotgetreide wird (mit damit unnötig eingesetztem Glyphosat) entsorgt!

Der Verbraucher bestimmt den Weg

Zum Abschluss noch mal zum Glyphosat: Ohne einerseits Energie zu sparen und andererseits als Konsument bereit zu sein, für Landwirtschaftsprodukte tiefer in die Tasche zu greifen, wird der Mensch den Lebensraum, noch dazu vor dem Hintergrund des Klimawandels, in den nächsten Jahrzehnten rasant und markant ändern. Der Austausch von Glyphosat gegen ein anderes (Total-)Herbizid reicht nicht aus, um eine ökologische Kehrtwende zu schaffen. Wir Jäger sind hautnah am Geschehen und erkennen die Symptome. Wir sehen sowohl den Rückgang von Hasen, Fasanen und Rebhühnern als auch den Schwund an Vögeln und Insekten. Vielleicht tun wir das etwas früher als der Großteil unserer Mitmenschen. Es ist gesellschaftlich leicht und politisch opportun, ein Glyphosat-Verbot oder den Verzicht zu fordern. Nur muss man dann auch einen Schritt weiter denken, denn allein der Austausch von Chemikalien gegen andere ist zu wenig .

Wolfspräventionsgebiete

    Umweltministerium informiert: Verbandsgemeinden Prüm, Gerolstein und Adenau
    ab sofort Wolfspräventionsgebiet

 

*Aufgrund von Wolfsnachweisen in NRW weist Rheinland-Pfalz Regionen im Grenzgebiet als Teilpräventionsgebiet aus / Förderungen zum Herdenschutz möglich.*

 

 

„Rheinland-Pfalz weist vorsorglich die Verbandsgemeinden Prüm, Gerolstein und Adenau als Pufferzone bzw. Teilpräventionsgebiet aus. Dort ansässige Tierhalter mit Schafen und Ziegen sowie Wildgehegen können ab sofort Förderungen zum Herdenschutz bei der Stiftung für Natur und Umwelt (SNU) beantragen“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken heute. Grund für die Ausweisung: Das Wolfsgebiet Eifel-Hohes Venn in Nordrhein-Westfalen berührt in Teilen auch die Landesgrenze von Rheinland-Pfalz. Das Umweltministerium in Nordrhein-Westfalen hat nach Wolfssichtungen und genetischen Nachweisen im Juli dieses Jahres das Wolfsgebiet Eifel-Hohes Venn samt einer Pufferzone ausgerufen. Denn es geht davon aus, dass sich dort ein männlicher Wolf niedergelassen hat. Dieser ist bisher noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesen worden, allerdings können Wölfe durchaus weite Strecken zurücklegen. Eine Überschreitung der Landesgrenze ist somit möglich. Schaf-, Ziegen- und landwirtschaftliche Gatterwildhalter im Teilpräventionsgebiet können daher Förderungen von bis zu 100 Prozent für Präventionsmaßnahmen wie Zaunmaterialien in Anspruch nehmen. „Auf diese Weise wollen wir einen flächendeckenden Herdenschutz erreichen und die Halterinnen und Halter unterstützen“, so Höfken weiter.*Erneute Wolfssichtungen im Westerwald*Im Juni dieses Jahres konnten zudem bei Staudt im Westerwald auf der Gemarkung Heiligenroth und im Juli beim nahe gelegenen Bendorf Videoaufnahmen von wolfsähnlichen Tieren gemacht werden. Die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft (FAWF) hat diese Aufnahmen der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) zur Prüfung gegeben. Diese hat nun bestätigt, dass es sich auf beiden Aufnahmen tatsächlich um Wölfe handelt.
Da kein DNA-Nachweis vorliegt, kann jedoch nicht festgestellt werden, ob es sich um dasselbe Tier handelt und ob es bereits anderweitig gesichtet bzw. nachgewiesen wurde.

Das Umweltministerium hat bereits im Mai vergangenen Jahres das Präventionsgebiet Westerwald ausgewiesen, das die Landkreise Altenkirchen, Westerwald und Neuwied sowie die Stadt Koblenz und kleinere Teil der Landkreise Mayen-Koblenz und Rhein-Lahn umfasst. Auch im Präventionsgebiet Westerwald können Tierhalter mit Schafen und Ziegen sowie Wildgehegen eine Förderung von
Präventionsmaßnahmen beantragen.*Hintergrund:*Förderungen für Präventionsmaßnahmen können bei der Stiftung für Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) beantragt werden. Weitere Informationen sind im
Internet abrufbar unter: https://snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/Der im Jahr 2015 beschlossene Managementplan zum Umgang mit Wölfen in Rheinland-Pfalz sieht die Möglichkeit für Präventions- und Ausgleichsmaßnahmen vor. So werden Schäden an Nutztieren zu 100 Prozent von der Landesregierung übernommen, wenn der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann. Der Managementplan ist online abrufbar unter: Wolfmanagementplan

 

Reduzierung der Gewichtsklasse

Monitoring Schweinepest - Reduzierung der Gewichtsklasse bei gesund erlegten Wildschweinen von 30 kg auf 20 kg

 

Information, über die aktuellen Anforderungen für die Einsendung von Proben zur Untersuchung auf Klassische Schweinepest (KSP), bei den gesund erlegten Tieren, von 30 kg auf 20 kg herabgesetzt wurde

(Link LUA auf konsolidierte Verfügung: https://lua.rlp.de/fileadmin/lua/Downloads/Tiere/Anordnungen/19_07_11_KSP-ASP-Anordung_Monitoring_konsolidierte_Fassung.pdf).

Das bedeutet konkret: Bei gesund erlegten Wildschweinen sind nur noch Proben bis zu einem Gewicht (aufgebrochen) von 20 kg zur Untersuchung auf Klassische Schweinepest zu entnehmen bzw. einzusenden (à wichtige Indikatortiere für KSP).

Mit dieser Maßnahme hoffen wir, die Bejagung weiter zu fördern und gleichzeitig zu einer Entlastung der Jagdausübungsberechtigten beizutragen.

Hinweis: Die Verpflichtung zur Einsendung von Proben von verendet gefundenen, krank erlegten oder verunfallten Wildschweinen besteht unverändert weiter (à wichtige Indikatortiere für ASP und KSP).

Riesenzecke überträgt Fleckfieber erstmals in Deutschland

Riesenzecke überträgt Fleckfieber erstmals in Deutschland

Hyalomma-Zecke
© Sergey Toronto - stock.adobe.com

Die Hyalomma-Zecke hat erstmals das Fleckfieber in Deutschland übertragen.


Erstmals soll in Deutschland ein Mensch durch den Stich einer tropischen Riesenzecke an Fleckfieber erkrankt sein. In der Zecke sei der betreffende Erreger nachgewiesen worden, teilte die Universität Hohenheim in Stuttgart am Mittwoch mit. Ein Pferdebesitzer aus dem Raum Siegen (Nordrhein-Westfalen) hatte eine Hyalomma-Zecke Ende Juli nach einem Stich an die Zeckenforscher in Hohenheim geschickt. Wenige Tage später war er mit schweren Krankheitssymptomen und Verdacht auf Zecken-Fleckfieber ins Krankenhaus gekommen. Er konnte erfolgreich mit Antibiotika behandelt werden.

Übertragung des Fleckfiebers möglich

"Damit wissen wir jetzt nicht nur sicher, dass die Hyalomma-Zecke auch Menschen sticht", sagte Ute Mackenstedt, Parasitologin an der Universität Hohenheim. Klar sei auch, dass in Deutschland eine Übertragung des Zecken-Fleckfiebers durch die Tiere tatsächlich möglich ist. Ärzte müssten künftig eine Infektion als mögliche Ursache in Betracht ziehen und entsprechend wachsam sein, sagte sie.

Symptome des Fleckfiebers

Das Bakterium Rickettsia aeschlimannii verursacht einen fieberhaften Infekt mit Kopf- und Muskelschmerzen, extremen Gelenkschmerzen und einem Gefühl, als würde man verbrennen. Typisch für die Erkrankung ist der Hautausschlag, der dem Fleckfieber den Namen gibt. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts ist Fleckfieber eine in Deutschland höchst selten auftretende Krankheit. In den vergangenen Jahren habe es nur vereinzelte Fälle gegeben, alle seien aus dem Ausland importiert worden.

Fast jede zweite Riesenzecke trägt den Fleckfieber-Erreger

Die Zahl gefundener Hyalomma-Zecken ist in Deutschland in den vergangenen Monaten und im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. "2019 haben wir zusammen bis jetzt schon 50 Exemplare in Deutschland gefunden. Letztes Jahr waren es insgesamt 35", sagt Mackenstedt. Von den 2019 gefundenen Exemplaren trägt laut Mackenstedt fast jedes zweite den Fleckfieber-Erreger in sich. Erstmals konnten nach Einschätzung der Experten in diesem Jahr Hyalomma-Zecken in Deutschland auch überwintern. (dpa)

 

 

 

Trichinenproben

Herr Hettich - Kreisveterinärbehörde informiert, dass es wiederholt zu Zwischenfällen auf dem Gelände der Firma Müller gekommen ist.
Um die Biosicherheit und -hygiene auf dem Schlachthof zu gewährleisten, ist dort ein absolutes Vertretungsverbot für Jäger und nicht ANgestellte des Schlachthodes. Es ist jetzt zu 3 Zwischefällen gekommen, bei denen Jäger über den Schlachthof gelaufen sind (sogar in die Halle!) und haben die Trichinenabgabestelle gesucht.

Wir bitten nochmals alle Jäger zu informieren, dass das Gelände der Firma Müller NICHT betretenb werden darf. Die Abgabestelle für Trichinen ist rechts vor dem Haupttor hinter einer Klappe.

Alle Personen, die das Gelände nochmal widerrechtlich betreten, werden mit einer Geldbuße von 250,- € zur Kasse gebeten. Sollten Jäger den Schlachthof betreten, wird auch die Eignung zur Abnahme von Trichinenproben in Frage gestellt, da eine kundige Person weiß, dass Sie den Schlachthof nicht betreten darf!

 

Ehrungen 2019

 

Gerolstein-Müllenborn. (mh) Die Teilnahme am Wildschutzprogramm Feld und Wiese vom Landesjagdverband Rheinland-Pfalz stand im Mittelpunkt der Versammlung des Hegerings Gerolstein im Landhaus Müllenborn. Dabei werden Blühflächen angelegt, die neben dem Niederwild auch den Insekten dienen und zu einer Verbesserung des Lebensraums beitragen.

Außerdem standen Ehrungen auf dem Programm: Für 25-jährige Mitgliedschaft im Landesjagdverband Rheinland-Pfalz wurden Bernhard Michels, Eberhard Zech und David Krieger geehrt. Für 40-jährige Mitgliedschaft wurde Hegeringleiter Reinhold Wagner geehrt..

Kreisweite Schwarzwildzählung 2021


Vom 18.02.2021 bis 20.06.2021 findet erneut eine kreisweite Schwarzwildzählung im Landkreis Vulkaneifel statt. Die Beteiligung der Reviere aus dem Hegering war in den vergangenen Jahren nicht zufriedenstellend. Wir appellieren an alle Reviere im Hegering, auch im Hinblick auf die ASP, sich dieses Jahr zahlreich an der Schwarzwildzählung zu beteiligen. Empfehlenswert ist auch die Nutzung von Wildkameras. Die Zahlen der jeweiligen Reviere können über ein Online-Formular auf der Internetseite des Hegering Gerolstein gemeldet werden.
Wir bedanken uns bereits jetzt bei allen sich beteiligenden Revieren.

 

Onlinezählformulare (hier)

 

Zaehlboegen Ausdruck

Hegeringschiessen

Termin für unser Hegeringschiessen 2022

Hegeringschiessen ist am 27.08.2022  14:00 Uhr Großkampenberg

 

Hegering-Gerolstein und Hegering Obere Kyll

 

Weiterhin kann auch der Nachweis der Schießfertigkeit für Bewegungsjagden bestätigt werden. Anhand einer Schießkarte können entsprechende Übungsschießen in allen auf dem Stand möglichen Disziplinen dem Schützen von den Schießobleuten bestätigt werden und dienen somit als Nachweis der Teilnahme am jagdlichen Schießen.

Dieser Nachweis wird bereits von einigen Jagdpächtern, Jagdveranstaltern und Forstämtern als Zulassung zu einer Bewegungsjagd zwingend vorausgesetzt.

Um waidgerecht zu jagen sollte jede Möglichkeit eines Schießtrainings genutzt werden, daher bitten wir um rege Teilnahme!

 

Um Fahrgemeinschaften zu bilden treffen wir uns um 13.15 Uhr am Landhaus Muellenborn

 

Reinhold Wagner

Hermann Goebels

HR Gerolstein

Meinungen Bauern und Winzerverband

20.02.2018 - Afrikanische Schweinepest

 

Sonderkündigungsrecht von Jagdpachtverträgen?

 

Koblenz. In den letzten Tagen mehren sich beim Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau die Anfragen, wie mit Forderungen von Jagdpächtern umzugehen ist, die – offensichtlich einem Hinweis des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz folgend – von den Jagdgenossenschaften die Aufnahme einer Klausel in den Jagdpachtvertrag verlangen, wonach sie bei Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Jagdrevier ein einseitiges Sonderkündigungsrecht wahrnehmen können.

Weiterlesen: Meinungen Bauern und Winzerverband

Kündigungsmöglichkeit im Jagdpachtvertrag bei Afrikanischer Schweinepest (ASP)

Täglich erreichen uns Informationen zum Thema Afrikanische Schweinepest (ASP). Die Krankheit ist innerhalb der europäischen Union seit Jahren auf dem Vormarsch und zum Teil nicht mehr allzu weit von der deutschen Grenze entfernt. Das letzte aktuelle Vorkommen wurde im Raum Warschau festgestellt, nach dem Auftreten in Tschechien, ca. 300 km von der Grenze zur Bundesrepublik entfernt. Experten sind sich darüber einig, dass sich die Frage, ob die ASP kommt nicht mehr stellt, sondern lediglich wann sie kommt.

Weiterlesen: Kündigungsmöglichkeit im Jagdpachtvertrag bei Afrikanischer Schweinepest (ASP)

LJV-RLP News

Aufgrund verschiedener Nachfragen in der Geschäftsstelle sowie zum Teil missverständlicher Darstellung in der Presse geben wir nachfolgende Hinweise:

- Ab sofort wird für die Beprobung von Fallwild auf ASP bei Schwarzwild eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50.-€ gezahlt. Hier finden Sie das Anschreiben des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten

- Dies gilt nicht für die Beprobung von Verkehrsunfallwild bei Schwarzwild.

- Die neuen Probenbegleitscheine mit entsprechenden Angaben steht u.a. auf der Homepage des LUA zum Download bereit.

- Die Auszahlung des o.g. Betrages (Abwicklung) wird über den Landesjagdverband erfolgen.

Glyphosat: Auswirkungen auf die Natur

Glyphosat kam zum ersten Mal im Jahr 1974 auf den Markt, als Hauptwirkstoff des damals neuen Totalherbizids »Roundup«. Inzwischen ist es zum meist verwendeten Pflanzenvernichtungsmittel der Welt aufgestiegen. In der Landwirtschaft wurde dieses Herbizid von Beginn an als ertragssteigerndes Mittel gefeiert, gesundheitliche Gefahren wurden nicht gesehen. Doch seit einigen Jahren werden kritische Stimmen lauter, die auf eine Vielzahl von möglichen negativen Auswirkungen auf Menschen, Tiere und die Umwelt aufmerksam machen. Zuletzt mehrten sich vor allem die Anzeichen dafür, dass Glyphosat auch mit der schwerwiegenden, derzeit vor allem Rinder betreffenden Krankheit »chronischer Botulismus« zu tun haben könnte.

 

Weiterlesen: Glyphosat: Auswirkungen auf die Natur

Tierfunde melden

Sie können sich Tierfunde anschauen, neue Tierfunde eintragen oder bearbeiten: Klicken Sie bitte hier

Mit der kostenfreien App für das Tierfund-Kataster (Android und iPhone) können Sie jederzeit mobil Daten eingeben.
Klicken Sie bitte hier, um zur Android-App zu gelangen
Klicken Sie bitte hier, um zur iPhone-App zu gelangen
 

QR Code für Tierfund-Kataster App (Android):
QR Code für Tierfund-Kataster App (Android)
QR Code für Tierfund-Kataster App (iPhone):
QR Code für Tierfund-Kataster App (iPhone)

Um neue Tierfunde eintragen zu können, müssen Sie eine Zugangskennung haben.
 

Wenn Sie noch keine Zugangskennung besitzen, können Sie sich hier registrieren.
Sie erhalten dann sofort per E-Mail eine Zugangskennung, mit der Sie sich anmelden können.

Wenn Sie eine Zugangskennung besitzen, aber ihr Passwort vergessen haben, können Sie hier ein neues Passwort anfordern.
Sie erhalten dann sofort per E-Mail eine Zugangskennung, mit der Sie sich anmelden können.

Handlungsprogramm Schwarzwild 2019/2020

  Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände und zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen für das Jagdjahr 2019/2020

 

Gemeinsame Bejagungsempfehlungen und Maßnahmen des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, des Landesjagdverbandes Rhein-land-Pfalz e. V., der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V., der Fachgruppe Jagdgenossenschaften im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz-Süd e. V., des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz e. V., des Ökologischen Jagdverbandes Rheinland-Pfalz e. V., des Landesverbandes der Berufsjäger Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. und des Landkreistages Rheinland-Pfalz

Weiterlesen: Handlungsprogramm Schwarzwild 2019/2020

Probenabgabe Schweinepestproben

Das Veterinäramt Vulkaneifel teilt mit, dass die Trichinenannahmestelle am Schlachthof Gerolstein nicht die Monitoringproben für die Schweinepest annehmen kann, da wir die sichere Leerung und Verbringung der Proben nach Daun nicht gewährleisten können.

Der Probengang sollte entweder

 

 

der direkte Weg sein, d.h. der Jäger entnimmt die Probe und verschickt sie an die auf dem Untersuchungsformular vermerkte Adresse mit der Post in eigen Regie.

 

der indirekte Weg sein, der Jäger entnimmt die Probe und bringt sie zu Veterinäramt Vulkaneifel, Mainzer Strasse 25, 54550 Daun. Dort werden die Proben zeitnahe nach Koblenz verbracht.

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.